Grundpraktikum

Das Institut für Maritime Logistik verantwortet das Praktikantenamt für die Bachelorstudiengänge Logistik und Mobilität (B.Sc.) sowie Wirtschaftsingenieurwesen – Fachrichtung Logistik und Mobilität (WILUM) an der Technischen Universität Hamburg. Studierende dieser Fachrichtungen werden durch das Praktikum an diejenigen Bereiche des Berufes herangeführt, die sich mit der praktischen Ausführung beschäftigen. Die Praktikumsordnung mit allen Details finden Sie auf der Website der TUHH unter den folgenden Links:

Praktikums-

Ordnung

für den Studiengang Logistik und Mobilität an der TU Hamburg.

 

LINK

Grundpraktikums-

Ordnung

für den Studiengang Logistik und Mobilität an der TU Hamburg (ab 2017)

 

LINK

Grundpraktikums-

Ordnung

für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen - Logistik und Mobilität an der TU Hamburg.

LINK

FAQ PRAKtikum

Wie lang muss das Praktikum sein? In wie weit werden Fehlzeiten (Krankheit, Urlaub, Fehltage) abgezogen?

Die Gesamtdauer beträgt 10 Wochen bzw. mind. 50 Arbeitstage.

Ein einzelnes Praktikum (bei Stückelung in einzelne Praktika) sollte 4 Wochen nicht unterschreiten.

  • Maximal 10% der Praktikumszeit dürfen durch Urlaub, Krankheit oder Fehltage ausfallen. Bei Überschreitung dieser Grenze muss die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt werden. In diesem Fall ist die Praktikantin oder der Praktikant angehalten, den ausbildenden Betrieb um eine Vertragsverlängerung zu ersuchen, um den begonnen Praktikumsabschnitt im erforderlichen Maß durchführen zu können.
  • Unentschuldigte Fehltage werden nicht auf die Dauer des Praktikums angerechnet. Als unentschuldigte Fehltage gelten alle Tage, an denen die Praktikantin oder der Praktikant der Ausbildungsstätte ferngeblieben ist und die nicht Urlaubs- oder Krankheitstage sind. Die durch unent-
    schuldigte Fehltage ausgefallene Arbeitszeit muss nachgeholt werden.

Kann ich das Praktikum in mehrere Blöcke aufteilen bzw. in verschiedenen Unternehmen absolviert werden?

Ja, dies ist möglich. Allerdings sollte jeder einzelne Block eine Dauer von 4 Wochen nicht unterschreiten.

Bis wann muss ich das Praktikum abgeschlossen haben?

Spätestens bei der Anmeldung der Bachelorarbeit muss der Nachweis (Bescheinigung vom Praktikantenamt) über ein erfolgreiches Praktikum vorliegen.

Es ist nicht verpflichtend, das Grundpraktikum oder einen Teil des Praktikums VOR Beginn des Studiums zu leisten, wir empfehlen dies jedoch dringend.

Muss das 10-wöchige Praktikum bereits VOR Beginn des Studiums erbracht werden?

Nein, muss es nicht.

Wir empfehlen jedoch das Praktikum bzw. einen Teilbereich bereits vor Beginn des Studiums zu absolvieren.

Kann ich mein Praktikum auch im Ausland machen?

Diese Möglichkeit besteht nur nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch das Praktikantenamt.

Seit November 2014 ist „ERASMUS Praktikum“ an der TUHH gestartet.

Es handelt sich dabei um einen Zuschuss für Praktika in den ERASMUS-Ländern (EU+Norwegen, Liechtenstein, Island, Island, Türkei).

Interessierte Studierende können sich an Frau Sarah Neumann (International Office/ Sprechzeiten: Mo 09:00-12.30 Uhr, Di + Do 13.00-15.00 Uhr)
wenden – auch in allgemeinen Fragen zu Praktikum im Ausland.

Kann ich das Praktikum im familieneigenen Betrieb erbringen?

Auch Tätigkeiten im familieneigenen Betrieb können anerkannt werden, jedoch nur im Umfang von bis zu vier Wochen.

Wann ist die beste Zeit, das Praktikum zu absolvieren? In der vorlesungsfreien Zeit? Oder besser während des Semester z.B. für eine Dauer von 4-6 Monaten?

Es wird empfohlen, das Praktikum (bzw. einen Teil des Praktikums) vor Beginn des Studiums zu absolvieren, da in der vorlesungsfreien Zeit oder während
des Semesters erfahrungsgemäß aufgrund der Klausuren nur wenig (Rest-)Zeit für ein Praktikum bleibt.

Können die Praktikumsstellen frei gewählt werden? Werden diese von der TUHH vermittelt?

  • Die Wahl einer geeigneten Praktikumsstelle bleibt dem Praktikanten bzw. der Praktikantin selbst überlassen.
  • Das Praktikantenamt des Studiendekanats Management-Wissenschaften und Technologie der Technischen Universität Hamburg vermittelt keine Praktikumsstellen.
  • Für die Ausbildung von Praktikanten besonders anerkannte Firmen gibt es nicht; anerkannt wird vielmehr jeder Betrieb, der dem Praktikanten bzw.
    der Praktikantin eine Ausbildung im Sinne der im § 1 gegebenen Grundsätze gewährt.

Anerkennung von Leistungen

Welche Praktikumstätigkeiten werden anerkannt?

Die folgende Auflistung nennt die Tätigkeitsgebiete mit beispielhaften Tätigkeiten aus den Arbeitsbereichen:

Technische Tätigkeitsgebiete:

  • manuelle Werkstoffbearbeitung
  • maschinelle Arbeitstechniken (spanend oder spanlos)
  • Verbindungstechniken
  • Wärmebehandlung
  • technische Oberflächenbehandlung
  • Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau
  • Montage von Maschinen, Geräten und Anlagen
  • Qualitätssicherung (Messen und Prüfen im Labor und in der Fertigung)

Betriebswirtschaftliche Tätigkeitsgebiete:

  • Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs
  • Beschaffungswesen / Materialwirtschaft / Einkauf
  • Fertigungsplanung und -steuerung
  • Rechnungswesen und Controlling
  • Informationstechnik und elektronische Datenverarbeitung, Unternehmensführung
  • Personalwesen

Logistische Tätigkeitsgebiete:

  • Lagern
  • Kommissionieren
  • Fördern und Transportieren
  • Disponieren, logistische Prozesse planen und steuern
  • Tätigkeiten in Ingenieurbüros, Bauverwaltung oder Verkehrsunternehmen
  • Verkehrsplanung, betriebliche Steuerung von Verkehrsprozessen
  • Sortieren

Die Praktikantin oder der Praktikant muss mindestens zwei unterschiedliche Tätigkeitsgebiete abdecken. Unter Beachtung dessen ist die Auswahl der Tätigkeiten jeder Praktikantin und jedem Praktikanten frei gestellt. Die Dauer einer einzelnen Tätigkeit sollte zwei Wochen nicht unterschreiten.

Für Studienbewerberinnen und ‑bewerber bzw. Studentinnen und Studenten mit ständiger Behinderung oder chronischer Erkrankung kann nach Rücksprache mit dem gemäß §12 zuständigen Praktikantenamt eine Sonderregelung bezüglich der anrechenbaren Tätigkeiten getroffen werden.

Was wird NICHT als Tätigkeit im Sinne des Grundpraktikums anerkannt?

Es werden keine Tätigkeiten anerkannt, die NICHT aus den folgenden Themenbereichen stammen:

  • Betriebswirtschaft
  • Technik / Ingenieurswesen
  • Logistik

Die durchgeführten Tätigkeiten MÜSSEN einem adäquatem Qualifikationsniveau im Bezug zum gewählten Hochschulstudium Logistik und Mobilität entsprechen. Das bedeutet, die durchgeführten Tätigkeiten sollen Ihr Verständnis der Studieninhalte unterstützen.

Folgenden Tätigkeiten werden beispielhaft NICHT anerkannt:

  • Post oder Essen ausliefern
  • Kassieren und Verkaufstätigkeiten im Einzelhandel
  • Waren entpacken und Regale einräumen
  • Autos reinigen
  • Werbematerial verteilen

Bei Fragen und Unklarheiten richten Sie bitte eine E-Mail an Michaela Grafelmann (praktikantenamt.wilum@tuhh.de)

Kann eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein von einer anderen deutschen
Universität anerkanntes Praktikum anerkannt werden?

Die Anrechnung einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist im Regelfall auf Antrag möglich.

Das Praktikum an einer anderen deutschen Universität muss im gleichen Fachgebiet anerkannt worden sein – dann ist eine Anerkennung möglich.

Welche Dokumente muss ich für die Anrechnung einer abgeschlossenen Berufsausbildung vorlegen?

In diesem Fall muss der Arbeitsvertrag, das Abschlusszeugnis sowie das Berichtsheft (oder vergleichbares) vorgelegt werden.

Können Werkstudententätigkeiten angerechnet werden?

Sofern diese in Art und Umfang den Anforderungen an ein Praktikum entsprechen und in einem entsprechenden Bericht dokumentiert wurden, können Werkstudententätigkeiten wie ein Praktikum angerechnet werden.

Kann z.B. Zeitarbeitstätigkeit oder eine längere Arbeitserfahrung angerechnet werden?
Wie lang muss in diesem Fall der Praktikumsbericht sein?

Es müssen alle Anforderungen an das Praktikum eingehalten werden. Also keine Abschnitte von weniger als vier Wochen, ausführen von Tätigkeiten in
den zuvor genannten Bereichen (mindestens zwei verschiedene Arbeits-/Funktionsbereiche).

Der Fließtext des Praktikumsberichtes (exklusive Titelblatt, Verzeichnisse und Anhänge) muss auch bei z.B. einjähriger Arbeitserfahrung nur mindestens
10 Seiten umfassen.

Kann ein Schulpraktikum angerechnet werden?

Praktika, die während der Schulzeit absolviert wurden, können nicht angerechnet werden.

Ein Praktikum, welches im Zeitraum nach dem Abitur bis zum Beginn des Studiums erbracht wurde, kann angerechnet werden.

Kann der Wehrdienst / Zivildienst angerechnet werden?

Nein, diese werden in der Regel nicht als Praktikum angerechnet.

Praktikums Bericht

Welche Punkte sollte der Praktikumsbericht beinhalten?

Im Praktikumsbericht sollte eine wochenweise Zusammenstellung der geleisteten Tätigkeiten enthalten sein. Dabei sind wesentliche Arbeitsgänge zu erläutern.

Der Aufbau:

  • Titelseite (1 Seite) mit folgenden Angaben:
    • Titel „Praktikumsbericht“
    • Vor- und Nachname
    • Matrikelnummer
    • E-Mail-Adresse
    • die Angabe „zuständiges Praktikantenamt: Michaela Grafelmann“
    • Startjahr des Studiums
    • Darüber hinaus ist die Angabe des Namens der Firma (bzw. der Firmen), in der das Praktikum bzw. die Praktika absolviert worden ist bzw. sind sowie die Angabe der zuständigen Betreuungsperson(en) im Unternehmen wünschenswert.
  • Inhaltsverzeichnis (1 Seite)
  • Abbildungsverzeichnis (1 Seite)
  • Tabellenverzeichnis (1 Seite)
  • Unternehmensbeschreibung (max. 2 Seiten)
  • Auflistung der im Praktikum absolvierten Tätigkeiten in Bezug zur Praktikumsordnung (1 Seite)
  • Beschreibung Tätigkeit 1 (2 Seiten)
  • Beschreibung Tätigkeit 2 (2 Seiten)
  • Beschreibung Tätigkeit 3 (2 Seiten)
  • Fazit / Lessons Learned (1 Seite)
  • Literaturverzeichnis (1 – 2 Seiten, optional)
  • Anhang (mindestens zwei Screenshots oder Fotos von durchgeführten Arbeiten oder Ergebnissen)
  • Praktikumsbestätigung

Gibt es eine Formatvorlage für den Praktikumsbericht?

Nein, ein normales Layout (Schriftgröße 12, Blocksatz, Zeilenabstand 1,5) mit Angabe der Seitenzahlen und adäquater Formatierung ist ausreichend.

Wie lang muss der Praktikumsbericht sein?

Der Praktikumsbericht muss in jedem Fall, z.B. auch bei einem 6-monatigen Praktikum oder bei mehrjähriger Arbeitserfahrung, nur mindestens 10 Seiten Fließtext (exklusive Titelblatt, Verzeichnis und Anhänge) umfassen.

In welcher Form reiche ich den Praktikumsbericht ein?

Wir bitten darum, dass die Studenten den Bericht in digitaler Form zusammen mit den benötigten Bescheinigungen in einem Gesamt-PDF-Dokument einreichen.

Bitte senden Sie den Bericht an die E-Mail-Adresse: praktikantenamt.wilum@tuhh.de

Wer schreibt den Praktikumsbericht?

Der Praktikumsbericht muss vom Studierenden geschrieben werden – nicht vom Arbeitgeber.

Muss der Praktikumsbericht vom Arbeitgeber unterschrieben werden?

Nein, eine Unterschrift des Praktikumsberichts ist nicht zwingend erforderlich, wird aber gern gesehen.

In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die vom Unternehmen ausgestellte Arbeitsbescheinigung eine Auflistung der ausgeübten Tätigkeiten bzw. der abgedeckten Bereiche enthält. Dieser Bescheinigung ist vom Unternehmen zu unterschreiben.

Was, wenn das Unternehmen nicht mit dem Verfassen eines detaillierten Praktikumsberichts einverstanden ist, da konkrete Tätigkeiten beschrieben werden (Betriebsgeheimnisse)?

Dies sollte vor Antritt des Praktikums mit dem Unternehmen abgeklärt und in einem solchen Fall ggf. Rücksprache mit dem Praktikantenamt gehalten werden.

Soll ich im Praktikumsbericht Abbildungen/Tabellen/Fotos verwenden?

Abbildungen/Tabellen oder Fotos können eingefügt werden, jedoch sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Eventuell ist ein gesondertes
Verzeichnis erforderlich.

Welche weiteren Anforderungen sollte der Praktikumsbericht erfüllen?

  • Abbildungen und Tabelle brauchen Nummerierungen und Titel: Tabellen darüber und Abbildungen darunter.
  • Inhalte, die von Anderen übernommen werden, müssen durch Quellenangaben gekennzeichnet werden. Informationen zum korrekten Zitieren
    finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Autor-Jahr-Zitierweise
  • Fügen Sie ein Quellen- bzw. Literaturverzeichnis an, wenn Sie diese in Ihrem Bericht verwenden.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Literaturverzeichnis
  • Bitte prüfen Sie den Text sehr genau auf die korrekte Rechtschreibung.

Bescheinigungen: Was, Wann, Wo?

Wann muss ich die Dokumente beim Praktikantenamt vorzeigen?

Die Unterlagen müssen spätestens bei der Anmeldung der Bachelorarbeit vorgelegt werden, so dass früher alle erforderlichen Dokumente dem Praktikantenamt vorliegen müssen.

(Bitte Bearbeitungsdauer durch das Praktikantenamt mit einplanen!)

Welche Bescheinigungen muss ich vorlegen?

  • Es muss eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über Dauer und ausgeführte Tätigkeiten vorgelegt werden (inkl. Unterschrift und Firmenstempel).
  • Außerdem ist ein Bericht in deutscher Sprache vorzulegen, dessen Umfang mindestens 10 DIN A4 Seiten Fließtext (exklusive TItelblatt, Verzeichnisse und Anhänge) beträgt.
  • Bei Praktika im Ausland müssen sowohl die Originale, als auch beglaubigte Übersetzungen in Deutsch oder Englisch vorgelegt werden.
  • Achtung: Bitte keine einzelnen Arbeitszeugnisse oder Zwischenstände des Praktikumsberichts einreichen: d.h., es muss der vollständige Praktikumsbericht (10 Seiten) der ein Praktikum am Stück (über mind. 10 Wochen) bzw. die Tätigkeitsbeschreibung der gestückelten Praktika
    enthält, zusammen mit der/den schriftliche(n) Bestätigung(en) des (der) Arbeitgeber(s) eingereicht werden.
  • Alle Dokumente müssen uns in digitaler Version zur Verfügung gestellt werden.

Wie lange dauert die Ausstellung der Bescheinigung?

Die Ausstellung der Bescheinigung kann vier Wochen in Anspruch nehmen.

Welche Kopien muss ich anfertigen?

Es wird eine Kopie der Bestätigung des Arbeitgebers (evtl. mit beglaubigter Übersetzung) benötigt, welche vor Ort vom Praktikantenamt mit dem
Original verglichen wird (in digitaler Version).

Wie sieht ein Muster-Praktikantenvertrag aus?

Wir geben hier keine Vorgaben, wie ein Praktikantenvertrag auszusehen hat, zeigen hier aber gern ein Beispiel/ Muster für einen Praktikantenvertrag
der IHK Frankfurt auf.

Stellt das Praktikantenamt Pflichtpraktikumsnachweise aus?

Nein.